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   FG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 K 232/08   

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https://dejure.org/2009,6119
FG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 K 232/08 (https://dejure.org/2009,6119)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.06.2009 - 5 K 232/08 (https://dejure.org/2009,6119)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 5 K 232/08 (https://dejure.org/2009,6119)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Leistungen eines als mittelalterlicher Nachtwächter kostümierten Stadtführers unterliegen dem Regelsteuersatz - keine mit einer Theateraufführung vergleichbare Darstellung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs. 2 Nr. 7a UStG; Art. 3 Abs. 1 GG
    Gewährung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 7a Umsatzsteuergesetz (UStG) für die Umsätze aus einer selbstständigen Tätigkeit für Erlebnisführungen durch eine Stadt; Voraussetzungen für das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit nach dem Umsatzsteuerrecht

  • IWW
  • Judicialis

    UStG § 12 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a
    Rmäßigter Umsatzsteuersatz für Stadtführungen in historischem Kostüm

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz, für Stadtführungen in historischem Kostüm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erlebnisführer muss seine Einnahmen mit 19% versteuern

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Teure Erlebnisführung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Nachtwächter Hugo": Erlebnisführer muss seine Einnahmen mit 19% versteuern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erlebnisstadtführer muss seine Einnahmen mit regulärem Steuersatz versteuern - Ermäßigter Umsatzsteuersatz ausschließlich bei Theatervorführungen anwendbar

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 20/94

    Soloauftritte sind als Veranstaltungen von Theatervorführungen und Konzerten nur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 K 232/08
    Unter Theatervorführungen und vergleichbaren Darstellungen im Sinne dieser Vorschrift sind nicht nur Aufführungen von Theaterstücken, Opern und Operetten zu verstehen, sondern auch Darbietungen der Kleinkunst, des Varietes bis hin zum Puppenspiel (vgl. BFH-Urteil vom 26.04.1995 - XI R 20/94, BStBl II 1995, 519).

    Leistungen anderer Art, die in Verbindung mit diesen Veranstaltungen erbracht werden, müssen deshalb von so untergeordneter Bedeutung sein, dass dadurch der Charakter der Veranstaltung als Theatervorführung nicht beeinträchtigt wird (vgl. z.B. Klenk in Sölch/Ringleb, Kommentar zum UStG, § 12, Rz. 244, 249; BFH-Urteil vom 26.04.1995 - XI R 20/94, BStBl II 1995, 519).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 K 232/08
    Es darf sich - so das BVerfG - nicht primär um Mitteilung, sondern es muss sich um Ausdruck handeln, und zwar Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers (vgl. BVerfG - Beschluss vom 24.02.1971 - 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 188 f.).
  • BFH, 11.07.1991 - IV R 33/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 K 232/08
    Eine künstlerische Tätigkeit liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) nämlich immer dann vor, wenn die Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eigenschöpferisch ist und über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine " bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe " erreicht wird (vgl. BFH vom 11.07.1991 - IV R 33/90, BStBl II 1992, 353).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 K 232/08
    Jedenfalls vermittelt Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Anwendung einer - ggf. vorliegenden - rechtswidrigen Verwaltungspraxis; insoweit gibt es " keine Gleichheit im Unrecht " (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 05.09.1990 - X R 107-108/89, BStBl II 1990, 1060; BFH-Beschlüsse vom 16.12.1993 - V B 124/93, BFH/NV 1995, 652; vom 12.04.2000 - V B 10/00, BFH/NV 2000, 1372).
  • BFH, 26.02.1987 - IV R 105/85

    Künstlerische Tätigkeit - Büttenredner

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 K 232/08
    Eine in diesem Sinne eigenschöpferische Leistung ist dann gegeben, wenn eine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft in der Leistung zum Ausdruck kommt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26.02.1987- IV R 105/85, BStBl II 1987, 376 m.w.N.).
  • BFH, 12.04.2000 - V B 10/00

    Steuerfreie Umsätze; selbständig tätige Restauratoren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 K 232/08
    Jedenfalls vermittelt Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Anwendung einer - ggf. vorliegenden - rechtswidrigen Verwaltungspraxis; insoweit gibt es " keine Gleichheit im Unrecht " (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 05.09.1990 - X R 107-108/89, BStBl II 1990, 1060; BFH-Beschlüsse vom 16.12.1993 - V B 124/93, BFH/NV 1995, 652; vom 12.04.2000 - V B 10/00, BFH/NV 2000, 1372).
  • BFH, 16.12.1993 - V B 124/93

    Steuerfreiheit von Umsätzen aus einer heilberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 K 232/08
    Jedenfalls vermittelt Art. 3 Abs. 1 GG keinen Anspruch auf Anwendung einer - ggf. vorliegenden - rechtswidrigen Verwaltungspraxis; insoweit gibt es " keine Gleichheit im Unrecht " (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 05.09.1990 - X R 107-108/89, BStBl II 1990, 1060; BFH-Beschlüsse vom 16.12.1993 - V B 124/93, BFH/NV 1995, 652; vom 12.04.2000 - V B 10/00, BFH/NV 2000, 1372).
  • FG Münster, 26.11.2020 - 5 K 2414/19

    Umsätze eines Zauberkünstlers unterfallen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz

    Überträgt man diese Kunstbegriffe auf die Bestimmung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (so auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17.06.2009, 5 K 232/08, juris; Hessisches FG, Urteil vom 08.07.2009, 6 K 3559/08, juris), so ist der Kläger als ausübender Künstler tätig geworden.
  • FG Hessen, 08.07.2009 - 6 K 3559/08

    Umsätze einer Zauberin unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7%

    Überträgt man diese Kunstbegriffe auf die Bestimmung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (so auch Urteil des Niedersächsischen Finanzgericht vom 17. Juni 2009 5 K 232/08, zitiert nach juris), so ist die Klägerin als ausübende Künstlerin tätig geworden.
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